Die Rechte für Bodenverhältnisse in der Russischen Föderation werden durch das Bodengesetzbuch der Russischen Föderation vom 25.10.2001 geregelt.
Subjekte der Bodenverhältnisse in Russland sind Bürger, juristische Personen, die Russische Föderation, russische Regionen, Gemeinden, sowie, unter gewissen, im Bodengesetzbuch Russlands verankerten Beschränkungen, ausländische Staatsangehörige, Staatenlose und ausländische juristische Personen.
Als Subjekt zu Bodenverhältnissen können auftreten:
- Boden als Naturobjekt und natürliche Ressource,
Das russische Recht setzt folgende Bodenrechte voraus:
1. Eigentumsrecht
- staatliches Eigentumsrecht (föderal, regional),
- gemeindliches Eigentumsrecht,
- Privateigentumsrecht, und zwar: Eigentumsrecht der Bürger und juristischer Personen.
Ausländische Staatsangehörige und ausländische juristische Personen dürfen kein Eigentumsrecht auf Grundstücke haben, die in Grenzgebieten liegen, deren Liste durch den Präsidenten der Russischen Föderation gemäß dem russischen Föderalgrenzgesetz festgelegt wird, oder die sich in abgesondert bezeichneten Gebieten der Russischen Föderation gemäß Föderalgesetzen befinden.
Den ausländischen Staatsangehörigen und ausländischen juristischen Personen werden die staatlichen und gemeindlichen Grundstücke in Eigentum nur entgeltlich übergeben, wenn es gesetzlich zulässig ist.
2. Unbefristete Nutzung von Grundstücken
Rechtssubjekte sind staatliche und gemeindliche Einrichtungen, föderale Unternehmen, sowie staatliche und gemeindliche Behörden, sowie teilweise Bürger und juristische Personen der Russischen Föderation.
3. Geerbter Besitz von Grundstücken auf Lebzeit
(Rechtssubjekte sind Bürger der Russischen Föderation)
4. Pacht von Grundstücken
(Rechtssubjekte sind Bürger und juristische Personen der Russischen Föderation) Die ausländischen Staatsangehörigen dürfen über die in der Russischen Föderation gelegenen Grundstücke auf Pachtbasis unter den durch das Bodengesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Beschränkungen verfügen.
Verpachtet werden Grundstücke, die sowohl im Privat-, als auch im Staatseigentum sein können.
5. Beschränktes Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück (Servitut)
6. Unentgeltliche befristete Nutzung von Grundstücken
(Rechtssubjekte sind Bürger und juristische Personen der Russischen Föderation)