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Eigentumsverhältnisse in Russland

Die Eigentumsverhältnisse in Russland werden grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (Zivilgesetzbuch) der Russischen Föderation (Teil I) geregelt.


Der Inhalt des Eigentumsrechtes stellt die Rechte eines Eigentümers zu seinem Besitz, Nutzung und über die Verfügung seines Vermögen1 dar.


Eigentumsformen


  • privat
  • staatlich
  • gemeindlich

Eigentumsrechtssubjekte

  1. Russische Föderation und ihre Regionen im Bezug auf stattliches Eigentum\
  2. Gemeinden im Bezug auf gemeindliches Eigentum
  3. Bürger und juristische Personen im Bezug auf privat Eigentum (für einzelne Vermögensarten, die gemäß dem Gesetz nicht den Bürgern oder juristischen Personen gehören dürfen, gilt das Recht auf privates Eigentum nicht)

 


1 Art. 209 BGB der Russischen Föderation

 

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