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Besonderheiten der Immobiliengeschäfte in Russland
Gemäß der gültigen Gesetzgebung in Russland1 „Über amtliche Eintragung der Immobilienrechte und Geschäfte" werden in Russland Immobilienrechte und Geschäfte amtlich eingetragen.
Das Föderalamt für Registrierung führt das Staatliche Einheitsregister, in welchem Informationen über bestehende und aufgehobene Immobilienrechte, Angaben von diesen Objekten und von Rechtsinhabern erfasst werden.
Ein Kaufvertrag für Immobilien (Gebäude, Anlagen oder Grundstück) wird schriftlich durch Ausfertigung einer durch die Parteien unterzeichneten Urkunde2 abgeschlossen. Die Nichtbefolgung der Form des Kaufvertrages führt zu dessen Ungültigkeit.
Der Eigentumswechsel gemäß dem Kaufvertrag ist amtlich einzutragen3.
Ein Mietvertrag für Immobilien (Gebäude, Anlagen oder Grundstück) wird schriftlich durch Ausfertigung einer durch die Parteien unterzeichneten Urkunde4 abgeschlossen. Die Nichtbefolgung der Form des Mietvertrages führt zu dessen Ungültigkeit.
Ein Mietvertrag, der für mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde, ist amtlich einzutragen und gilt ab Eintragung als abgeschlossen. Die Nichtbefolgung dieser Anforderung führt zur Ungültigkeit des Mietvertrages.
1Föderalgesetz der Russischen Föderation vom 21.07.97 Nr. 122-FЗ
2 Art. 550 BGB Russlands
3Art. 551 BGB Russlands
4 Art. 651 BGB Russlands
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