Grundsätzliche Formen des
Austritts eines ausländischen Business aus Russland sind:
1. Auflösung der Repräsentanzen (Zweigniederlassungen) der ausländischen Gesellschaften
Die Repräsentanzen und
Zweigniederlassungen der ausländischen Gesellschaften können durch die
ausländische Muttergesellschaft jederzeit auf Beschluss der Muttergesellschaft
aufgelöst werden, indem man einen jeweiligen Antrag und die sämtlichen
erforderlichen Unterlagen bei der Behörde vorlegt, durch die eine
Akkreditierung der Repräsentanz (Zweigniederlassung) dieser ausländischen
Gesellschaft erfolgt ist.
2. Verkauf der Aktien (Anteile am Stammkapital) der russischen Gesellschaften
mit ausländischen Investitionen
Den ausländischen
Anlegern, Inhabern der Aktien (Anteile am Stammkapital) der russischen
Gesellschaften steht das Recht zu, die ihnen gehörenden Aktien (Anteile am
Stammkapital) der russischen Gesellschaften gemäß dem russischen
Körperschaftsrecht frei zu verkaufen (abzutreten).
3. Auflösung der russischen Gesellschaften, bei denen ausländische Anleger die
Aktien (Anteile am Stammkapital) haben
Den ausländischen
Anlegern, Inhabern der Aktien (Anteile am Stammkapital) der russischen
Gesellschaften steht das Recht zu, zusammen mit anderen Aktieninhabern
(Gesellschaftern) jederzeit eine
Entscheidung über die Auflösung dieser Gesellschaften gemäß dem russischen
Körperschaftsrecht zu treffen.
4. Rückführung von Einkommen
Gemäß dem Art. 11 des
Föderalgesetzes RF „Über ausländische Anlagen in der Russischen Föderation"
wird die Möglichkeit sichergestellt, die Einkommen, den Gewinn und sonstige
gesetzmäßig erhaltene Geldbeträge aus der Russischen Föderation zu überweisen.
Nach der Zahlung
jeweiliger Steuern und Abgaben dürfen die in einer ausländischen Währung
erhaltenen Einkommen nach Ausland überwiesen werden. Die Rubeleinkommen können
zweierlei verwendet werden: zur Reinvestierung in der Russischen Föderation
oder zum Verkauf auf dem inneren Devisenmarkt gemäß dem geltenden Recht und zur
nachfolgenden Überweisung nach Ausland.
Zu den gesetzmäßig
erhaltenen Geldbeträgen eines ausländischen Anlegers gehören:
- Anlageneinkommen in Form
des Gewinns, der Dividenden, Zinsen und sonstiger Einkommensquellen,
- Geldbeträge, die nach der
Erfüllung von Verbindlichkeiten nach Verträgen und Geschäften erhalten wurden,
- Geldbeträge, die vom
ausländischen Anleger im Zusammenhang mit der Auflösung der
Geschäftseinrichtung mit ausländischen Investitionen bzw. der
Zweigniederlassung (Repräsentanz) einer ausländischen juristischen Person, oder
durch Veräußerung des Investitionsvermögens, der Vermögensrechte und der
ausschließlichen Rechte für Ergebnisse der geistigen Tätigkeit, sowie durch
Veräußerung der ihm gehörenden Aktien (Anteile am Stammkapital) der russischen
Gesellschaften erhalten wurde.