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Betreuung des Projektes

1.    Rechtsanalyse zur Realisierung des Organigramms eines Projektes

  • Auswahl der Rechtsform des Unternehmens

2.    Steuerliche Optimierung eines Projektes

  • Auswahl eines passenden Steuersystems für Eröffnung und nachfolgende Funktionsfähigkeit eines Betriebes (Optimierung für Erwirtschaftung und Rückführung des Einkommens ins Ausland, Doppelbesteuerungsangelegenheiten)

3.    Gründung einer juristischen Person in Russland

  • Erstellung einer Satzung und sonstiger Gesellschaftsunterlagen
  • Bildung eines Stammkapitals
  • Anmeldung einer juristischen Person bei der Steuerbehörde, den staatlichen Fonds, dem staatlichen Ausschuss für Statistikwesen und sonstigen Behörden
  • Eröffnung von Bankkonten

4.    Ausfertigung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer

  • Ggf. beim föderalen Migrationsamt des Innenministeriums Russlands

5.    Auswahl des Objektes / einer Betriebsfläche

  • Suche und Auswahl von Betriebsflächen
  • Besichtigung von Betriebsflächen, Verhandlungen mit Vertretern der lokalen Behörden über Nutzungsbedingungen der Betriebsfläche

6.    Erwerb eines Grundstückes (inklusive rechtlicher Betreuung von Immobiliengeschäften in der Russischen Föderation, sowie der Due Diligence)

Miete bzw. Erwerb des ausgewählten freien oder bebauten Grundstückes:

  • unabhängige Begutachtung,
  • Vermessung des Grundstückes und dessen Eintragung ins Bodenkataster,
  • Überführung des Grundstückes in eine andere Kategorie (falls es sich um nichtindustrielle Böden handelt), evtl. ein gesetzlich vorgesehner und vertragsgemäßer Verlustausgleich für jeweils landwirtschaftliche Produktion und Bodennutzer,
  • Erörterung der Geschäftsbedingungen,
  • Abschluss eines Kauf- bzw. Pachtvertrages,
  • amtliche Eintragung des Grundbesitzrechtes oder einer Nutzung auf Pachtbasis,
  • rechtliche Betreuung von Immobiliengeschäften in der Russischen Föderation, inkl. der Due Diligence.

Erwerb von Grundstücken beim Staat bzw. Gemeinden

Die Miete mit vorläufiger Abstimmung zur Platzierung des Objektes setzt voraus:

  • Einreichung des Antrages über Auswahl eines Grundstückes bei einer staatlichen Behörde oder Gemeinde,
  • Auswahl eines Grundstückes durch die Gemeinde, inkl. der Erteilung des jeweiligen Protokolls und Beschlusses über vorläufige Abstimmung zur Platzierung des Objektes,
  • Vermessung des Grundstückes und dessen Eintragung ins Bodenkataster,
  • Fassung durch eine staatliche Behörde oder Gemeinde eines Beschlusses über Verpachtung des Grundstückes,
  • Verlustausgleich für Rechtsinhaber der Grundstücke (sollten diese entzogen werden),
  • Unterfertigung eines Pachtvertrages und dessen staatliche Eintragung.

Der Erwerb bzw. die Miete des Grundstückes ohne vorläufige Abstimmung zur Platzierung des Objektes setzt voraus:

  • Abwicklung der Arbeiten zur Bildung eines Grundstückes durch und zu Lasten der Behörden,
  • Fassung durch eine staatliche Behörde oder Gemeinde eines Beschlusses über Ausschreibung (Versteigerung) und Veröffentlichung jeweiliger Mitteilung,
  • Anmeldung über Teilnahme an der Ausschreibung,
  • Ausschreibung des Grundstückes bzw. des Rechts auf Abschluss eines Pachtvertrages,
  • Unterfertigung eines Kauf- oder Pachtvertrages und dessen staatliche Eintragung.

Erwerb von Grundstücken bei Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen, Grundbesitzer) setzt voraus: 

  • rechtliche Begutachtung der Unterlagen über Grundbesitzrecht, sowie körperschaftlicher Unterlagen des Rechtsinhabers,
  • Erhalt sämtlicher Nachweise und Gutachten von staatlichen Behörden und Gemeinden über Rechtslage des Grundstückes und dessen Nutzungsmöglichkeiten,
  • Erwerb des Grundstückes durch Abschluss eines Kauf- bzw. Pachtvertrages, Kauf von Aktien oder Geschäftsanteilen bei einer juristischen Person, oder auf andere Weise je nach den Umständen,
  • amtliche Erfassung des Grundbesitzrechtes,
  • Änderung der Bodennutzungskategorie (bei Bedarf) - beim Erwerb von Grundstücken sowohl beim Staat, als auch bei den Privatpersonen können eine Änderung der Bodennutzungskategorie und ein Verlustausgleich für landwirtschaftliche Produktion erforderlich sein (z.B. die Überführung von landwirtschaftlichen Böden zur industriellen Nutzung).

7.    Vorbereitung der jeweiligen Vorentwurfsplanung

  • Vorbereitung einer Bauantragsplanung und deren Genehmigung durch staatliche und städtische Behörden,
  • Erhalt und Abstimmung der Normvorschriften zum Anschluss des zu entwerfenden Objektes an Versorgungsnetze:
  • Gas,
  • Strom,
  • Wasser, Kanalisation,
  • Heizung,
  • Telefon,
  • Funknetz
  • Erledigung der Formalitäten beim Auswahl des zum Bau bestimmten Grundstückes (des Platzes, der Autobahn),
  • Vorbereitung und Veranstaltung von öffentlichen Anhörungen vor Ort,
  • Erhalt einer Baugenehmigung (behördliche Hauptgenehmigung, die für die Bauarbeiten erforderlich ist).

8.    Entwicklung der Entwurfsplanung

  • Bestellung eines Entwicklers und Abschluss eines Vertrages zur Entwicklung der Entwurfsplanung
  • amtliche Genehmigung für Entwurfsplanung (durch Umweltbegutachtung, Brandschutzinspektion, Architekturaussicht usw.)

9.    Bau

  • Auswahl eines Generalunternehmers und Abschluss eines Bauhauptvertrages
  • Kontrolle der Bauarbeiten
  • vorläufige Abnahme des errichteten Objektes und Behebung der festgestellten Baumängel
  • technische Überwachung der Bauarbeiten
  • Betreuung bei der Erteilung der Gutachten fürs Objekt:
  • Hygienezertifikat,
  • Begutachtung des Hauptverwaltung des Zivilschutzministeriums Russlands,
  • Begutachtung der staatlichen Brandschutzinspektion,
  • Begutachtung von Rostechnadzor (russisches Amt für technische Aufsicht),
  • Begutachtung des Amtes für Architektur,
  • Begutachtung des Staatlichen Sachverständigenausschusses für Umwelt,
  • Begutachtung des Staatlichen Außerbehördlichen Sachverständigenausschusses,
  • Begutachtung des Ministeriums für Kultur,
  • Inbetriebnahme des Objektes.

10.    Einfuhr / Einkauf und Montage von Betriebsanlagen

Betreuung von Lieferungen der Anlagen und Güter beim Zollamt:

  • Vorbereitung von Empfehlungen über unterschiedliche Lieferbedingungen im Sinne des Steuer- und Zollrechts,
  • Erhalt eines vorläufigen Beschlusses über Warenklasseneinteilung, einer Zolltarifauskunft, inkl. Vorbereitung erforderlicher Unterlagen zur Vorlage beim Zollamt,
  • Abschluss der Einfuhr- und Montageverträge,
  • Zollabfertigung für die eingeführten Anlagen (unter gewissen Voraussetzungen werden die eingeführten Anlagen von MWSt und Zollgebühren erlassen),
  • Erhalt einer Genehmigung zur besonderen Warenlagerung auf dem Territorium des Auftraggebers,
  • Zollabwicklung bei Lieferung von Baukonstruktionen und Betriebsanlagen.

11.    Endgültige amtliche Abnahme des errichteten Objektes durch den staatlichen Ausschuss für Inbetriebnahme

  • Erstellung eines amtlichen Abnahmeprotokolls; Verordnung des Oberbürgermeisters über die Inbetriebnahme des Objektes

12.    Registrierung des Eigentumsrechtes an Objekten (Gebäuden, Bauten)

  • Betreuung bei dem Erwerb des Eigentumsrechtes - das Eigentumsrecht wird durch die Registrierung im staatlichen Einheitsregister für Immobilienrechten und Immobilienrechtsgeschäften, sowie durch die Urkunde über staatliche Eintragung des Rechts bestätigt.